Verordnung (EU) 2025/40

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, „PPWR“) tritt am 12. August 2026, ein neuer, unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltender Rechtsrahmen für Verpackungen in Kraft.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass wir uns intensiv auf die fristgerechte Umsetzung der ab diesem Stichtag geltenden Anforderungen vorbereiten.

Wir stehen hierzu in enger Abstimmung mit unseren Lieferanten und arbeiten mit Priorität daran, die Einhaltung dieser Anforderungen zum 12. August 2026 für die von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen sicherzustellen.

Wir garantieren, dass sämtliche für unsere Produkte und Verpackungen geltenden Anforderungen der PPWR innerhalb der jeweils vorgesehenen Übergangs- und Umsetzungsfristen vollständig erfüllt werden.

Entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben werden von uns fristgerecht umgesetzt, sodass die Konformität mit den Anforderungen der PPWR sichergestellt ist.